Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musikschule Klangwerk
Stand November 2016
Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule Klangwerk statt.
Es gelten die Gebühren des aktuellen Prospektes.
Für jeden Schüler besteht eine Unfallversicherung, deren Kosten in den Beiträgen
enthalten sind und sich auf den direkten Schulweg (Hin- und Rückweg) und die
Unterrichtszeit in der Musikschule erstreckt.
Bei der Planung der Unterrichtsstunden werden die Interessen der Schüler nach
Möglichkeit berücksichtigt. Wechsel des Lehrers oder die Veränderung von Unterrichtszeit
oder Klassenraum berechtigen nicht zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag.
Die Schulleitung kann einen Unterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen fristgerecht
oder aus schwerwiegenden Gründen (z.B. Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen)
fristlos kündigen.
Die Schulleitung behält es sich vor, die einzelnen Gruppen nach Begabung der Schüler im
Interesse der Teilnehmer neu einzuteilen.
Ist bis zum Unterrichtstag keine Zahlung erfolgt, kann der Unterrichtsplatz anderweitig
vergeben werden. Dieses entbindet den Schüler jedoch nicht von seiner Zahlungspflicht
für den Unterricht, solange der Vertrag gültig ist.
Fallen Unterrichtsstunden durch Verhinderung des Lehrers aus, ohne dass ein Vertreter
gestellt werden kann, wird der Unterricht nachgeholt oder verrechnet.
Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf
Beitragsminderung oder Erstattung. Chronische Erkrankung mit Attest können zur
Stornierung des laufenden Vertrags führen.
Für alle durch einen Schüler vorsätzlich verursachten Schäden, z.B. an Instrumenten,
Einrichtung, Räumen usw., sowie für Folgeschäden, haftet der Schüler oder dessen
Erziehungsberechtigte in vollem Umfang.
Die Musikschule übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe oder liegengebliebene
Gegenstände.
Verträge mit der Musikschule bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind
ungültig, wenn sie nicht von der Schulleitung schriftlich bestätigt worden sind. Sollte eine
Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, ist die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Erfüllungsort ist Neuwied. Vorherige Ausgaben der allgemeinen Unterrichtsbedingungen
werden hiermit ungültig.